Antrag auf Rechtsgutachten der Juristenkommission

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Antrag auf Gutachten durch die SPIO Juristenkommsision

Wir beantragen die gutachterliche Beurteilung eines Filmes oder Bildträger dahingehend, ob er gegen Bestimmungen des Strafgesetzbuchs, insbesondere die §§ 184, 131 StGB und/oder ob er gegen die Bestimmungen der §§ 15 Abs. 2, 27 Jugendschutzgesetz (JuSchG) verstößt.



Auswertung des filmischen Inhalts nach Begutachtung durch die Juristenkommission:

Sprachfassung *
Auswertungsform *

0 / 2000

Uns sind das Statut der Juristenkommission in der Fassung vom 19.10.2007 sowie die Gebührenordnung der Juristenkommission in der Fassung vom 01.03.2012 bekannt.

Mit der Bestätigung und dem Versenden des Antragsformulars erkennen wir die getroffenen Regelungen verbindlich an.

Wir verpflichten uns gemäß Ziffer 11 des Status der Juristenkommission ausdrücklich,

  • die Bescheinigungen gemäß Ziffer 6.1. und 6.2. sowie die Kennzeichen gemäß Ziffer 7.1 und 7.2. nur im Zusammenhang mit der jeweils von der Juristenkommission begutachteten und für unbedenklich erklärten Fassung des filmischen Inhalts zu benutzen,
  • die Bescheinigungen gemäß Ziffer 6.1. und 6.2. sowie die Berechtigung zur Kennzeichnung ohne Zustimmung der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft nicht an Nachauswerter oder andere Programmanbieter weiterzugeben und/oder zu übertragen,
  • die Bescheinigungen gemäß Ziffer 6.1. und 6.2. sowie den Inhalt der Begutachtung in keiner Weise zu Werbezwecken für den filmischen Inhalt zu benutzen.

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung der vorgenannten Verpflichtungen ist eine Konventionalstrafe in Höhe von € 5.000 verwirkt.

Wir versichern, dass der filmische Inhalt nicht indiziert und ein Indizierungsantrag nicht gestellt ist und der filmische Inhalt nicht beschlagnahmt ist.

Uns ist bekannt, dass die Begutachtung eines filmischen Inhalts nicht vorgenommen wird, solange nicht eine Vorauszahlung in Höhe von 1.500,00 Euro auf dem Konto der SPIO zur Wertstellung gebracht ist.

Erfüllungsort ist Wiesbaden.

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