Expertise aus ganz Deutschland

Prüfverfahren der FSK

Im Zentrum unserer Arbeit steht die Prüfung und Vergabe von Altersfreigaben für Filme, Serien und andere filmische Inhalte, die in Deutschland für die Veröffentlichung im Kino, im Online-Bereich oder auf DVD, Blu-ray vorgesehen sind.

Auf der Basis des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) und der FSK Grundsätze werden in transparenten und unabhängigen Prüfverfahren über 10.000 Alterskennzeichen für filmische Inhalte pro Jahr vergeben. Die FSK Alterskennzeichen (ab 0, 6, 12, 16 und 18 Jahren) machen die Arbeit der FSK einer breiten Öffentlichkeit bekannt. Die Prüfung geschieht auf Antrag. Eine gesetzliche Vorlagepflicht besteht nicht, faktisch durchlaufen aber alle in Deutschland im Kino vorgeführten Filme eine FSK Prüfung.

Die Entscheidungen werden in pluralen Prüfverfahren von Prüfer:innen getroffen. Die Prüfer:innen werden von der öffentlichen Hand, Bundes- und Länderministerien entsandt sowie von der FSK benannt.

Prüfer:innen

Derzeit sind über 180 Prüfer:innen aus dem gesamten Bundesgebiet Teil der Prüfverfahren bei der FSK. Sie kommen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen und Berufsfeldern und sind für die FSK Prüfungen ehrenamtlich tätig. Unter ihnen sind Journalist:innen, Lehrer:innen, Psycholog:innen, Medienwissenschaftler:innen, Filmhistoriker:innen, Student:innen, Sozialarbeiter:innen, Richter:innen und Staatsanwält:innen.

Die Prüfer:innen sind unabhängig und frei von Weisungen. Sie werden für jeweils für 3 Jahre benannt und dürfen nicht in einem Unternehmen der Filmwirtschaft tätig sein. Der Anteil von Frauen und Männern beträgt jeweils 50%.

FSK Prüfausschuss

Die Anzahl der Prüfer:innen in einem Ausschuss variiert von 3 bis 9 Personen und ist vom geprüften Inhalt sowie vom Status der Vorinstanz abhängig. Im 3er und 5er Ausschuss werden vor allem Trailer, Serienepisoden oder Spielfilme geprüft. In den Prüfausschüssen haben die Ständigen Vertreter:innen der Obersten Landesjugendbehörden den Vorsitz.

Legen Antragsteller:innen Widerspruch gegen ein Prüfergebnis ein, wird der Inhalt in einem größeren und neu besetzten Ausschuss geprüft. Die mit 7 bis 9 Personen besetzten Folgeausschüsse nennen sich Haupt- und Appellationsausschuss.

Außerdem können filmische Inhalte wie Beiprogramme (z. B. Making-of) oder Dokumentationen im Einzelprüfverfahren von einer Prüfer:in geprüft und anschließend durch eine der Ständigen Vertreter:innen freigegeben werden.

FSK Klassifizierungs-Tool

Das FSK Klassifizierungs-Tool wurde 2021 als reguläres Prüfverfahren aufgenommen. Es handelt sich um ein Bewertungssystem, das auf den Richtlinien des Jugendschutzgesetzes und der Prüfpraxis der Ausschüsse basiert.

Es kann sowohl von Prüfer:innen der FSK als auch von geschulten Firmenmitarbeiter:innen genutzt werden, um einen qualifizierten Antrag zu erstellen, der durch eine der Ständigen Vertreter:innen freigegeben werden kann. Das Klassifizierungs-Tool berücksichtigt relevante Aspekte des filmischen Inhalts, um eine altersgerechte Einstufung zu ermöglichen. 

Übersicht Prüfverfahren

Zunächst werden die filmischen Inhalte je nach Filmart erstintanzlich unter Verwendung des Klassifizierungs-Tools, von einem Arbeitsausschuss oder im vereinfachten Verfahren geprüft. Gegen das Ergebnis kann die antragstellende Firma Widerspruch einlegen.

Der Hauptausschuss überprüft Entscheidungen des Arbeitsausschusses, wenn die antragstellende Firma Berufung gegen die Entscheidung der Vorinstanz einlegt. Der Appellationsausschuss ist die letzte Instanz und besteht ausschließlich aus Prüfer:innen der Obersten Landesjugendbehörden. Die Appellation kann sowohl von den Obersten Landesjugendbehörden als auch von den Verbänden der Film- und Videowirtschaft angerufen werden. Die Entscheidungen des Appellationsausschusses haben abschließende Geltung.