Informationen zu den Stillen Feiertagen

Was sind stille Feiertage?

Sonn- und Feiertage sind in Deutschland gesetzlich geschützt. Die Bundesländer legen in ihren Landesgesetzen fest, welche Feiertage besonders zu beachten sind. Die sogenannten „stillen Feiertage“ genießen dabei einen besonderen Schutz. Je nach landesgesetzlicher Regelung fällt darunter zum Beispiel der Karfreitag sowie teilweise Allerheiligen, Buß- und Bettag, Volkstrauertag oder Totensonntag.

Was ist an den stillen Feiertagen in Bezug auf Filme zu beachten?

Für die stillen Feiertage sehen die landesgesetzlichen Regelungen vor, dass an diesen Tagen nur solche Filme im Kino öffentlich vorgeführt werden dürfen, bei denen der diesen Tagen entsprechende „ernste Charakter“ (die genaue Formulierung differiert in den Ländergesetzen) gewahrt bleibt. Für den Online-Bereich, die Ausstrahlung im Fernsehen oder den Verkauf bzw. Verleih von DVD/Blu-ray bestehen keine entsprechenden Beschränkungen. Sicherlich diskussionswürdig ist, inwieweit diese Regelung insgesamt noch als zeitgemäß empfunden wird. Hier wären ein gesellschaftlicher Diskurs und der Gesetzgeber gefragt.

Was hat die FSK damit zu tun?

Bei der Antragstellung können Anbieter*innen auswählen, ob neben der FSK-Altersfreigabe auch eine Freigabe für die gesetzlich geschützten stillen Feiertage geprüft werden soll. Dies ist nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden. Die Feiertagsfreigabe wird veröffentlicht unter www.fsk.de/freigabensuche und hat den Zweck, Kinoveranstalter*innen vor kommunalen oder landesrechtlichen Aufsichtsmaßnahmen zu schützen. Erfolgt keine Prüfung einer Freigabe für die gesetzlich geschützten stillen Feiertage, ist die Vorführung eines Filmes im Kino an den entsprechenden Feiertagen nicht ausgeschlossen. In diesem Falle liegt es in der Verantwortung der Kinoveranstalter*innen, eine entsprechende Einschätzung zu treffen. Kinoveranstalter*innen gehen damit jedoch ein rechtliches Risiko ein.

Wie häufig erhalten Filme keine Feiertagsfreigabe?

In den Jahren 2021 und 2022 erhielt jeweils 1 Kinofilm von 354 bzw. 392 geprüften keine Feiertagsfreigabe. Im Jahr 2020 gab es keinen Kinofilm ohne Feiertagsfreigabe. Die Spruchpraxis in Bezug auf die Feiertagsfreigabe hat sich im Laufe der Zeit erheblich gewandelt. Wurde in den 1950er, 1960er und 1970er Jahren über die Hälfte aller Kinospielfilme „nicht feiertagsfrei“ gegeben, sank der Prozentsatz kontinuierlich auf 33,1 % in den 1980er und 3,8 % in den 1990er Jahren. Ab 2000 lag der Anteil der Kinospielfilme ohne Feiertagsfreigabe bei 1% und darunter.